Sind Dating Apps gefährlich?

Dating-Apps sind nach einer Studie des globalen Cybersecurity Unternehmens Kaspersky zwar technisch sicherer geworden, weil weniger Datenlecks entstehen. Es gibt aber in allen Dating-Apps noch immer ein sehr hohes Risiko, dass man es mit Fake-Nutzern zu tun hat. Kriminelle sind in der Lage, über Dating-Apps sehr viel über Nutzer herauszufinden.

Das gilt insbesondere dann, wenn Nutzer leichtfertig Instagram- oder Facebook-Konten mit ihren Dating-Profilen verbinden. Auf dieser Weise können Täter sehr schnell die echte Identität der Nutzer herausfinden, sich mit Freunden des Nutzers verbinden oder Bilder und Videos des Nutzers sammeln, um unter dem Namen der Nutzer Fake-Konten zu eröffnen. In der Tat gibt es sehr viele derartige Fake-Konten bei Dating-Apps, die aus Medienhalten von Instagram, TicToc, Facebook oder Snapchat erstellt werden.

Stalking (Nachstellung), Erpressung, Datenklau (Doxing) und Identitätsdiebstahl sind daher in Dating-Apps an der Tagesordnung. Nach der Untersuchung von neun beliebten Dating-Apps, wie Tinder, Bumble, OkCupid, Mamba, Pure, Feeld, Her, Happn oder Badoo, stellte Kaspersky fest, dass Profi-Informationen wie z.B. Fotos, Standorte, Arbeitsplatz oder Beruf, Name, Kontaktinformationen und Links zu Social-Media-Konten bei den meisten Nutzern öffentlich abrufbar sind. Nutzer setzen sich damit einem sehr hohen Risiko aus, Opfer von (Cyber-) Straftaten zu werden.

Was ist „Sextortion“?

Sextortion ist eine Wortkombination von „Sex“ und „Extortion“= Erpressung. Sie bezeichnet eine Betrugsmasche im Internet, bei der Betrüger/innen intimes Material aus Videochats aufzeichnen oder bloß vorgeben es getan zu haben und dann versuchen, vom Opfer Geld zu erpressen, indem sie mit der Veröffentlichung der Aufnahmen drohen.

Was kann man bei Sextortion tun, wenn man Opfer geworden ist?

Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch hat bereits zahlreiche Frauen und Männer beraten und vertreten, die Opfer von Erpressungen mit digitalen Inhalten geworden sind. Was Opfer sofort tun sollten und welche Maßnahmen wirklich Sinn machen, verrät er in diesem Video.

In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Dr. Marc Maisch, wie Porno-Erpressung abläuft, wie die Täter üblicherweise arbeiten, welche Erste Hilfe Maßnahmen sofort gemacht werden müssen, um sich bestmöglich zu schützen.

Das Video ist gedacht für Rechtssuchende, die noch keine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen haben oder den Gang zum Anwalt scheuen.

Hinweis: In diesem Video werden alle Fragen von Mandanten in vergleichbaren Fällen aus der Praxis von Rechtsanwalt Dr. Maisch beantwortet. Das Video enthält alle wichtigen Tipps, wie man sofort vorgehen sollte, wenn man ein Opfer der Sex-Erpressung geworden ist. Das Video kann aber eventuell eine anwaltliche Beratung und Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen. Im Notfall wenden Sie sich an die Polizei! Tel.: 110!

Ist Erpressung strafbar?

Erpressung ist ein Straftatbestand in Deutschland (und den meisten Ländern der Welt). Es handelt sich um ein Vermögensdelikt. Das heisst, dass der Täter mit seiner Handlung darauf abzielt, das Vermögen des Opfers oder eines Dritten zu verringern – er beabsichtigt, Geld dafür zu erhalten, dass etwas gemacht/ nicht gemacht wird. Erpressung ist in § 253 StGB geregelt. Dort heißt es, dass sich der Täter dann wegen Erpressung strafbar macht, wenn er einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindliche Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt. Die Begehung dieser Straftat wird als Verbrechen geahndet: Es drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Die Polizei nimmt die Verfolgung von Erpressung daher sehr ernst.

Welche Dating-Apps gibt es?

Es gibt: bumble, Lovoo, Tinder, C-Date, OkCupid, Grindr, Badoo und Jaumo und wie sie nicht alle heißen. Dabei sind die einen mehr, die anderen weniger dazu geeignet seine Liebe zu finden. Bei den einen geht es mehr darum sich kennenzulernen, bei den anderen darum seinen Spaß zu haben. Je nach Vorstellung, kann man sich heutzutage seine passende App aussuchen.

Love-Scam und Sextortion: Wie geht das?

Variante 1: Videochat-Falle

Man lernt sich über eine der Dating-Apps kennen und verabredet sich zu einem Videocall. Dieser erfolgt dann über Skype oder über WhatsApp. Der Chatpartner animiert einen dazu, dass man sexuelle Handlungen an sich vornimmt oder nackt posiert. Der Videostream, den das Opfer dabei von sich mit dem Handy oder mit der Webcam an den Chatpartner übermittelt, wird dann heimlich vom Chatpartner aufgenommen. Damit das nicht auffällt, nimmt der Chatpartner diesen Videostream über den Bildschirm durch ein gesondertes Gerät, z.B. ein Handy oder eine Videokamera, auf und nicht über eine Bildschirm-Aufnahmefunktion!

Sobald das Opfer aus Tätersicht genug kompromittierende Inhalte übermittelt hat, beendet der Chatpartner den Chat. Es beginnt dann in der Regel eine Erpressung per Text, ggf. über WhatsApp oder einen anderen Messenger. Das Opfer erhält einen Link oder die Datei mit einem Video, das ihn oder sie bei der Vornahme der sexuellen Handlungen an sich zeigt.

Der Erpresser droht darin die Aufnahmen an Bekannte und Nahestehende Personen zu schicken, wenn nicht innerhalb von einer bestimmten Frist, eine Summe auf ein Konto überwiesen wird. Diese Drohung ist durchaus ernst zu nehmen. Zur Untermauerung der Drohung schickt der Erpresser eine E-Mail, mit einem Link zu dem entsprechenden Video. Manchmal schickt der dem Opfer auch Screenshots, die zeigen sollen, dass er das Video per Link bereits ein paar Freunden des Opfers per Instagram oder Linkedin geschickt hat, um noch mehr Druck aufzubauen.

Variante 2: Erpressung mit geklauten Daten, intimen Fotos

Die Täter versenden E-Mails, in denen sie behaupten, schon im Besitz delikater Videoaufnahmen zu sein. Sie schreiben die Opfer mit Namen an und geben vor, den Rechner, das Smartphone o.ä. seien „gehackt“ worden. Die Täter untermauern dies dem Opfer gegenüber, in dem sie ihm sein eigenes Passwort oder Teile seiner Handynummer nennen. Wenn sie es nicht sogar schaffen, den Instagram Account des Betroffenen zu übernehmen. In einigen Fällen bauen die Betrüger dann noch einen scheinbaren Link in die E-Mails ein, um ihre Opfer von der Existenz solcher Videos zu überzeugen, z.B. post@xxxx.de_1535324563.mp4 (87.3 MB). Tatsächlich verlaufen diese Links ins Leere. Meistens besitzen die Täter gar kein kompromittierendes Material. Sie haben lediglich im „Darknet“ persönliche Daten und Passwörter gekauft, die aus Hackingattacken gegen große Provider oder Online-Anbieter stammen.

Variante 3: Love-Scamming

Sehr perfide und für die Opfer mit hohem emotionalem Stress verbunden ist das Love- oder Romance-Scamming. In Dating-Apps oder auch in sozialen Netzwerken sind die Scammer auf der Suche nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden diese mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft.

Die Betrüger machen das nur, um die Opfer zur Überweisung von Geld zu veranlassen. Denn die virtuellen Partner geben z.B. vor, bei einer Geschäftsreise nach Westafrika in Geldnot geraten zu sein, das Geld für eine wichtige Operation eines Angehörigen oder zur Zahlung von Rechnungen zu benötigen, um an ein Millionenerbe heranzukommen.

Der bekannte und wegen Betrugs vorbestrafte „Tinder Schwindler“ Simon Leviev (Geburtsname: Shimon Hayut) ging als Dating- und Heiratsschwindler sogar soweit, dass sein großspurig öffentlich zur Schau gestelltes Luxusleben allein durch Geldzahlungen seiner Opfer finanzierte. Der Dokumentarfilm „Tinder Schwindler“ von Felicity Morris berichtet anschaulich und spannend über die wahre Geschichte des Hochstaplers, der sich als Milliadär ausgab und reihenweise Frauen in den finanziellen Ruin stürzte.

Auch gestohlene Koffer und Pässe, unbezahlter Lohn oder eine unbezahlte Hotelrechnung sollen das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen. Und viele tun es auch, schließlich sind sie zu diesem Zeitpunkt schon von ihrem Internet-Partner/ihrer Internet-Partnerin emotional abhängig.

Was sind die Folgen oder Risiken, wenn ich Nacktbilder oder Nacktvideos verschicke?

Diese Bild- oder Videoaufnahmen könnten ggf. dazu verwendet werden, Sie zu erpressen. Im Fall eines unseres Mandanten, lief es so ab: er verabredete sich in einem Erotik-Chat zu einem Videochat über Skype, in welchem dann für ihn eine leicht bekleidete Frau in einem Zimmer zu sehen war. Die Skype-Verbindung brach dann plötzlich ab und die „Frau“ wollte zum Videotelefonieren auf WhatsApp wechseln, später auch noch zu Instagram, um „Follower“ zu werden. Auf diese Weise war es der Chatpartnerin gelungen in sehr kurzer Zeit sehr viele Informationen über das Opfer zu sammeln, insbesondere die Freundeslisten und -kontakte, die wichtig sind, um dem Opfer das Gefühl zu geben, dass eine Drohung umgesetzt werden kann.

Etwa fünf Minuten nachdem intime Videos und Fotos über Messenger-Apps ausgetauscht worden waren, begann dann aber bereits die Erpressung. Der Täter schickte eine Bildschirmvideoaufnahme des Videotelefonie-Inhalts und einen Internetlink, der zu dem Video mit einem einschlägigen sexuellen Inhalt führte.

Der Täter drohte, dieses Video an alle Instagram-Abonnenten des Opfers zu schicken. Der Erpresser recherchierte auch den richtigen Namen des Opfers und die Namen seiner Angehörigen. Als „Lösegeld“ dafür, dass keine Links verschickt und das Video gelöscht werden sollte, verlangte der Täter die Zahlung von 1.750 Euro in Bitcoin. Das Opfer zahlte nicht – zu Recht!

Worauf sollte man bei Flirts über Dating-Apps achten?

Bevor man weiß, ob der Chatpartner echt ist und ihn nicht bereits im wahren Leben getroffen hat, sollte man sich stets bewusst machen, dass man während eines Videochats gefilmt werden kann. Man kann z.B. auch vom Bildschirm abgefilmt werden, ohne es zu merken! Deaktivieren Sie daher immer Ihre Webcam, wenn Sie die andere Person nicht wirklich kennen! Bevor Sie über intime oder private Dinge reden, überlegen Sie immer, was passieren könnte, wenn der Chatpartner ein Fake-Account ist oder eine Person die bösartig ist, dahinter steckt! Überprüfen Sie daher die Echtheit Ihres Chatpartners, so gut es geht.

Wie kann ich überprüfen, ob der Chatpartner echt ist?

Folgende Prüfungspunkte können helfen, Chatpartner zu überprüfen.

  • Ist das Profil des Chatpartners verifiziert (z.B. mit blauem Haken bei Tinder oder Instagram)?
  • Gibt es Hinweise darauf, dass der Chatpartner ein bekannter Betrüger ist – s. Forum der Romancescambaiter.de.
  • Wirkt das Profil des Chatpartners einsam? Ist er/sie sehr bedürftig? Kommentieren echte Leute die Bilder?
  • Wie ausgeschmückt ist das Profil desjenigen? Ist die Beschreibung holprig und kurz, wenn nicht sogar teilweise auf Englisch?
  • Beinhaltet das Profil einen komischen Link in seiner Beschreibung?
  • Besitzt das Profil viele Follower oder nur ganz wenige?
  • Präsentiert sich das Profil besonders freizügig?
  • Wie spricht der Chatpartner Sie an? Antwortet der/die Fremde mit Standardantworten oder geht er/sie weiter auf Sie ein? (Bot)
  • Stellt er/sie direkt Fragen nach sexuellen Interessen? (Warnsignal!)
  • Möchte er/sie unvermittelt in einer Wohnung treffen, ohne, dass Sie sich vorher schonmal gesehen haben (Warnsignal!)

Wie schütze ich mich in Dating-Apps?

  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu (Aufnahme-Gefahr!)
  • Deaktivieren oder überkleben Sie die Chatkamera immer, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.

Erste Hilfe: Was soll ich tun wenn ich erpresst werde?

  • !Keine Panik!
  • Überweisen Sie kein Geld! Die Erpressung hört nach der Zahlung meistens nicht auf, sondern geht erst richtig los!
  • Vorsicht vor den Links zu Videos – der Link kann zu einer gefährlichen Website führen!
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber von Dating-Apps oder Websites, wo Sie den Chatpartner kennengelernt haben. Melden Sie den Chatpartner! Veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, blockieren Sie sie und reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Beweise, wie Chatverläufe, Nachrichten sowie Bild- und Videomaterial.
  • Richten Sie z.B. einen Google Alert mit Ihrem Namen ein. Auf diese Weise werden Sie über neue Videos und Fotos, die mit Ihrem Namen im Internet hochgeladen werden, informiert. Meistens machen sich die Erpresser jedoch nicht mehr die Mühe irgendwas zu versenden oder hochzuladen.
  • Kostenlose Hilfe und Krisenberatung bietet der Verein  Weisser Ring.

Wir beraten und vertreten viele Opfer von Cybercrime, erstellen Strafanzeigen, nehmen Akteneinsicht, führen IT-Forensik Maßnahmen durch und pflegen direkte Kontakte zur Kriminalpolizei. Zu unseren Leistungen gehört auch, die IT-Sicherheit nach Vorfällen zu verbessern, um zu verhindern, dass Geschädigte erneut Opfer werden.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir helfen können. Eine erste Einschätzung Ihres Falls ist bei uns immer kostenlos. Nehmen Sie daher jederzeit gerne Kontakt zu uns auf 🙂

Dieser Blogbeitrag ist unter freundlicher Mitarbeit von Frau Rechtsreferendarin Diana Bernet entstanden.

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